Untitled document

Ziele der Beratung

Arbeits- und Gesundheitsschutz – Arbeitsschutzmanagementsystem:

  • Rechtskonformität im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Senkung der Unfallzahlen und dadurch Senkung der unfallbedingten Folgekosten (Ausfalltage, Maschinenstillstände, Beiträge der Berufsgenossenschaft, Kosten für Ersatzmitarbeiter ...). Zur Zeit liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Arbeits-/ Ausfalltag in der Industrie zwischen 400,- und 600,- €.
  • Schaffung eines sicherheitsgerechten Arbeitsumfeldes.
  • Motivation der Mitarbeiter zum sicherheitsbewussten und vor allem zum sicherheitsgerechten Verhalten und Handeln.
  • Einbindung der Mitarbeiter bei der „Gestaltung“ des Themas „Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
  • Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Planungs-, Produktions- und Arbeitsprozesse.
  • Der Mitarbeiter soll sich mit dem Unternehmen identifizieren, so dass er sich als „Teil des Ganzen“ fühlt (Corporate Identity).
  • Reduzierung von Fehlzeiten.


Umweltschutz – Umweltschutzmanagementsystem:

  • Rechtskonformität – Minimierung des Umwelthaftungsrisikos.
  • Verringerung des Bedarfs an Rohstoffen, Energie, Wasser etc. sowie Reduzierung von Luftschadstoffen, Abwasser, Abfällen, Reststoffen und der damit verbundenen Abgaben.
  • Verbesserung der betrieblichen Strukturen und Abläufe.
  • Günstigere Konditionen bei der Umwelthaftpflichtversicherung.
  • Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz durch Steigerung der Umweltverträglichkeit von Produkten und Anlagen (Transparenz der Umweltdaten) – Imageverbesserung.
  • Motivation der Mitarbeiter.
  • Ökologische Optimierung der Produkte.
  • Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Andere Managementsysteme:

  • Minimierung des Haftungsrisikos.
  • Verbesserung der betrieblichen Strukturen / Abläufe – Ausrichtung der Arbeits-organisation auf Erfolgsfaktoren – „Schaffen“ einer Transparenz in den Prozessen.
  • Einführung von Kennzahlen zur Kontrolle und Steuerung.
  • Motivation der Mitarbeiter – Verbesserung der Akzeptanz zur Qualität
  • Verbesserung der Qualität.
  • Einleitung / Einführung des KVP-Prozesses.

Maschinensicherheit – CE-Kennzeichnung:

  • Minimierung des Haftungsrisikos.
  • Schaffen von „sicheren“ Produkten, Maschinen, Anlagen etc.
  • Verbesserung der konstruktiven Sicherheit.
  • Verbesserung der Ergonomie.
  • Einführung / Erstellung von normkonformen Betriebsanleitungen.
  • Unterstützung der Firmen (Hilfe zur Selbsthilfe)
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Gefährdungsanalyse, Brandschutz, Sicherheitsingenieur, Maschinensicherheit