Ziele der Beratung
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Arbeitsschutzmanagementsystem:
- Rechtskonformität im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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Senkung der Unfallzahlen und dadurch Senkung der unfallbedingten Folgekosten (Ausfalltage, Maschinenstillstände, Beiträge der Berufsgenossenschaft, Kosten für Ersatzmitarbeiter ...). Zur Zeit liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Arbeits-/ Ausfalltag in der Industrie zwischen 400,- und 600,- €.
- Schaffung eines sicherheitsgerechten Arbeitsumfeldes.
- Motivation der Mitarbeiter zum sicherheitsbewussten und vor allem zum sicherheitsgerechten Verhalten und Handeln.
- Einbindung der Mitarbeiter bei der „Gestaltung“ des Themas „Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
- Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Planungs-, Produktions- und Arbeitsprozesse.
- Der Mitarbeiter soll sich mit dem Unternehmen identifizieren, so dass er sich als „Teil des Ganzen“ fühlt (Corporate Identity).
- Reduzierung von Fehlzeiten.
Umweltschutz – Umweltschutzmanagementsystem:
- Rechtskonformität – Minimierung des Umwelthaftungsrisikos.
- Verringerung des Bedarfs an Rohstoffen, Energie, Wasser etc. sowie Reduzierung von Luftschadstoffen, Abwasser, Abfällen, Reststoffen und der damit verbundenen Abgaben.
- Verbesserung der betrieblichen Strukturen und Abläufe.
- Günstigere Konditionen bei der Umwelthaftpflichtversicherung.
- Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz durch Steigerung der Umweltverträglichkeit von Produkten und Anlagen (Transparenz der Umweltdaten) – Imageverbesserung.
- Motivation der Mitarbeiter.
- Ökologische Optimierung der Produkte.
- Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Andere Managementsysteme:
- Minimierung des Haftungsrisikos.
- Verbesserung der betrieblichen Strukturen / Abläufe – Ausrichtung der Arbeits-organisation auf Erfolgsfaktoren – „Schaffen“ einer Transparenz in den Prozessen.
- Einführung von Kennzahlen zur Kontrolle und Steuerung.
- Motivation der Mitarbeiter – Verbesserung der Akzeptanz zur Qualität
- Verbesserung der Qualität.
- Einleitung / Einführung des KVP-Prozesses.
Maschinensicherheit – CE-Kennzeichnung:
- Minimierung des Haftungsrisikos.
- Schaffen von „sicheren“ Produkten, Maschinen, Anlagen etc.
- Verbesserung der konstruktiven Sicherheit.
- Verbesserung der Ergonomie.
- Einführung / Erstellung von normkonformen Betriebsanleitungen.
- Unterstützung der Firmen (Hilfe zur Selbsthilfe)
